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Psychiatrie-Patinnen und -Paten e.V.Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen in seelischen Krisensituationen |
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| EinleitungIn erster Linie bietet der Verein ehrenamtliche "Patenschaften" auch ausserhalb der Kliniken an. Im Mittelpunkt steht dabei der Kontakt von Mensch zu Mensch. Die "Patinnen/Paten" schöpfen dabei aus ihren eigenen Erfahrungen als Betroffene. Es handelt sich dabei nicht um Betreuungen nach dem sogenannten Betreuungsgesetz, sondern um ein eigenes Konzept, das die Pat/innen/en u. die begleitenden Personen gleichberechtigt sieht. Im Jahr 2006 haben wir das Konzept der Patenschaft überarbeitet und konkretisiert. Hieraus ist das Patenschaftshandbuch entstanden, das dem Paten/der Patin eine Hilfestellung für die Patenschaft sein sollen.nach oben Der PatenschaftsbeauftragteDie Organisation der Patenschaften hat vor einiger Zeit Christian übernommen. Er versucht neue Paten im Verein zu finden und mit den sogenannten "Patenkindern" zusammen zu bringen. Das bedeutet viele telefonieren und Leute ansprechen. Der Patenschaftsbeauftragte ist die Schnittstelle zwischen den Patinnen bzw. den Paten und dem Patenkind einerseits sowie dem Vorstand und dem Supervisor andererseits. Diese Funktion ist nicht zeitlich befristet. Nach Christians Aussage haben wir z.Zt. 5 Menschen auf der Wartetliste für eine Patenschaft stehen. Bitte meldet Euch bei Christian, wenn ihr eine Patenschaft übernehmen wollt. nach oben AktivitätenlisteAls ein Ergebnis des Arbeitstreffens vom 1.11.2006 wurde eine Liste über mögliche PP-Patenschaftsaktivitäten erstellt:1. Informationsaustausch:zuhören, reden2. Freizeitaktivitätena) Essen gehen, Kaffee und Kuchenb) Kino und Theater c) Spiele d) Carolustherme e) Ausflüge z.B. Tierpark, Städtebesichtigungen f) Besuch von Ausstellungen, Museumsbesuche g) Sport (gemeinsam Joggen, Schwimmen, Fahhradfahren, Tischtennisspielen usw.) h) Flohmarkt i) Basteln, kreativ sein j) Video, DVD gemeinsam gucken k) Großveranstaltungen besuchen(z.B. Konzerte, Allemania usw.) l) Kegeln m) Gemeinsam Kochen n) Gemeinsam Einkaufen 3. Kontakte zu anderen herstellenEinbinden in den Verein, Lebenswelt des „Patenkindes“ erfahren4. Begleitung und Unterstützungz.B. bei Behörden, Ärzten usw. Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten z.B. beim AufräumenAlle Gesprächsinhalte werden von den Patinnen und Paten selbstverständlich vertraulich behandelt. Siehe Schweigepflichterklärung. Die Tätigkeiten des Vereins erfolgen ehrenamtlich. Weitere Informationen unter Patenschaftkonzept. nach Unterstützung durch den VereinAls Ergebnis des Arbeitstreffen am 1.11.2006 sollte der Verein die Patenschaften wie folgt unterstützen:
Kontakt! Adressen von Psychiatrie — Profi‘s zur Verfügung stellen z.B.:
Informationsmaterial zum Thema Vorsorge zur Verfügung stellen:
Mittel für die entstandenen Aufwendungen innerhalb der Patenschaft zur Verfügung stellen (30,-€ !Monat bzw. 90,- € ! Quartal) zuzüglich Fahrtkosten nach oben SchweigepflichtserklärungJede Patin/jeder Pate verpflichtet sich schriftlich über die Patenschaft Stillschweigen zu halten. nach oben AbrechnungsrichtlinieBeschluss der Mitgliederversammlung am 19.11.2006Grundsatz: Im Rahmen der PP- Patenschaft kann die Patin /der Pate Aufwendungen bis zu 30,- € pro Monat bzw. 90,- € pro Quartal beim PP e.V. absetzen. Die Höhe der Aufwendung ist abhängig von der Kassenlage und kann durch den Vorstand geändert werden. Uber Änderungen werden die Paten / Patinnen unverzüglich durch den Patenschaftsbeauftragten bzw. der Patenschaftsbeauftragten informiert. Unter diesen Aufwendung sind gemeinsame Aktivitäten während der Patenschaft zu verstehen. Die auf dem Arbeitstreffen am 1. November 2006 erarbeitet Liste zu PP- Patenschaftsaktivitäten dient als Grundlage für die Abrechnung der Patenschaftsaufwendungen. Tabakwaren können bis zu 10,- €/ Monat als Patenschaftsaufwendungen abgesetzt werden. Fahrtkosten innerhalb der Patenschaft sind in den o.g. Aufwendungsgrenzen enthalten. In der Regel sind Fahrtkosten in einem Radius von 30 km absetzungsfähige Fahrten. Fahrten, die über den genannten Radius hinaus gehen, bedarf vorab der Zustimmung des Vorstandes! der Kassenwärtin / des Kassenwartes. Fahrtkosten zur Patenschaft können gesondert als Fahrtkosten abgerechnet werden. Gemeinsame Patensehaftsaktivitäten z.B. Städtereise mit mehren Paten und mehren „Patenkindern“ können im Rahmen der Haushaltslage nach Absprache mit dem Kassenwart! der Kassenwärtin bzw. dem Vorstand gesondert abgerechnet werden. Aufwendungen, die den normalen Alltagsaufwendungen des „Patenkindes“ entsprechen, sind nicht absetzungsfähig. Bei Unidarheiten ist vorab die Zustimmung des Kassenwartes/ Kassenwärtin einzuholen. nach oben SupervisionDie Supervision findet ca. 1x pro Quartal nach Bedarf in den PP-Räumen statt. Z.Zt. ist unser Supervisor Herr Roth von kath. Kirche.nach oben |